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   LSG Bayern, 07.11.2006 - L 5 KR 357/05   

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https://dejure.org/2006,26208
LSG Bayern, 07.11.2006 - L 5 KR 357/05 (https://dejure.org/2006,26208)
LSG Bayern, Entscheidung vom 07.11.2006 - L 5 KR 357/05 (https://dejure.org/2006,26208)
LSG Bayern, Entscheidung vom 07. November 2006 - L 5 KR 357/05 (https://dejure.org/2006,26208)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Krankenversicherung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anknüpfung einer Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Rentenversicherung und Arbeitslosenversicherung an eine entgeltliche Beschäftigung; Vorliegen einer abhängigen Beschäftigung im versicherungspflichtigen Zeitraum; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BSG, 25.01.2001 - B 12 KR 17/00 R

    Versicherungspflicht eines Rechtsanwaltes im Amt zur Regelung offener

    Auszug aus LSG Bayern, 07.11.2006 - L 5 KR 357/05
    Hingegen spricht die Überbürdung des Risikos, bei Krankheit oder urlaubsbedingten Ausfällen kein Honorar zu erhalten, wie es hier vereinbart worden ist, nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts nur dann für Selbständigkeit, wenn dem auch eine größere Unabhängigkeit oder höhere Verdienstchancen gegenüberstehen (BSG, Urteil vom 25. Januar 2001, B 12 KR 17/00 R).
  • LSG Schleswig-Holstein, 07.09.2005 - L 5 KR 47/04

    Sozialversicherungspflicht - Buchhalter mit eigenem Mandantenstamm,

    Auszug aus LSG Bayern, 07.11.2006 - L 5 KR 357/05
    Zwar kann eine Tätigkeit als Buchhalter, dessen Teilbereiche die Beigeladene zu 1) ausgeübt hat, sowohl selbständig als auch abhängig ausgeübt werden (siehe BSG, Urteile vom 22.06.1966 = SozR Nr. 4 zu § 2 AVG, vom 01.04.1971 = SozR Nr. 18 zu § 539 RVO; Schleswig-Holsteinisches LSG, Urteil vom 07.09.2005, L 5 Kr 47/04), die Beigeladene zu 1) war hingegen nicht "für", sondern "in" dem Betrieb der Klägerin tätig, sie hatte keinen eigenen Mandantenstammm und bildete nicht den Mittelpunkt eines eigenen Unternehmens.
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